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   BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvE 3/11   

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https://dejure.org/2012,1975
BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvE 3/11 (https://dejure.org/2012,1975)
BVerfG, Entscheidung vom 14.02.2012 - 2 BvE 3/11 (https://dejure.org/2012,1975)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Februar 2012 - 2 BvE 3/11 (https://dejure.org/2012,1975)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 21 Abs 1 S 1 GG, § 64 Abs 1 BVerfGG
    Verwerfung des Antrags einer politischen Partei, im Rahmen eines Organstreitverfahrens festzustellen, dass das gesetzgeberische Unterlassen einer fristgemäßen Neuregelung zur Beseitigung des negativen Stimmrechts sie in ihrem aus Art 21 Abs 1 S 1 GG herzuleitenden ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 21 Abs 1 S 1 GG, § 64 Abs 1 BVerfGG
    Verwerfung des Antrags einer politischen Partei, im Rahmen eines Organstreitverfahrens festzustellen, dass das gesetzgeberische Unterlassen einer fristgemäßen Neuregelung zur Beseitigung des negativen Stimmrechts sie in ihrem aus Art 21 Abs 1 S 1 GG herzuleitenden ...

  • rewis.io

    Verwerfung des Antrags einer politischen Partei, im Rahmen eines Organstreitverfahrens festzustellen, dass das gesetzgeberische Unterlassen einer fristgemäßen Neuregelung zur Beseitigung des negativen Stimmrechts sie in ihrem aus Art 21 Abs 1 S 1 GG herzuleitenden ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Verwerfung des Antrags einer politischen Partei, im Rahmen eines Organstreitverfahrens festzustellen, dass das gesetzgeberische Unterlassen einer fristgemäßen Neuregelung zur Beseitigung des negativen Stimmrechts sie in ihrem aus Art 21 Abs 1 S 1 GG herzuleitenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.12.2001 - 2 BvE 2/00

    Pofalla II

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvE 3/11
    Der Antragstellerin fehlt es an einem im Organstreitverfahren auf Seiten des Antragstellers erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerfGE 62, 1 ; 87, 207 ; 104, 310 ; stRspr).

    Die Gefahr einer Wiederholung (vgl. BVerfGE 104, 310 ) besteht nach der in Kraft getretenen Änderung des Bundeswahlgesetzes offenkundig nicht.

  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvE 3/11
    Die begehrte Feststellung dient insbesondere nicht der Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung (vgl. BVerfGE 103, 44 ).
  • BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07

    Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvE 3/11
    Das Organstreitverfahren betrifft das Unterlassen des Gesetzgebers, entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2008 (BVerfGE 121, 266) bis zum 30. Juni 2011 das Bundeswahlgesetz dahingehend zu ändern, dass der Effekt des sogenannten negativen Stimmgewichts nicht mehr auftreten kann.
  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvE 3/11
    Der Antragstellerin fehlt es an einem im Organstreitverfahren auf Seiten des Antragstellers erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerfGE 62, 1 ; 87, 207 ; 104, 310 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.10.1992 - 2 BvE 14/90

    Unzulässigkeit eines Organstreitverfahrens nach Ausscheiden aus dem Deutschen

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvE 3/11
    Der Antragstellerin fehlt es an einem im Organstreitverfahren auf Seiten des Antragstellers erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerfGE 62, 1 ; 87, 207 ; 104, 310 ; stRspr).
  • StGH Hessen, 13.07.2016 - P.St. 2431

    Rechtsschutzbedürfnis bei Verfassungsstreitigkeit über einen

    - Günther, Verfassungsgerichtsbarkeit in Hessen, 2004, § 42 Rn. 35; ebenso zum Bundesorganstreit BVerfGE 68, 1 [77]; 104, 310 [331]; 119, 302 [307 f.]; 131, 152 [193]; 136, 190 Rn. 4; BVerfG, Beschluss vom 14.02.2012 - 2 BvE 3/11 -, juris Rn. 4; Urteil vom 23.09.2015- 2 BvE 6/11 -, BeckRS 2015, 52303 Rn. 60 -.
  • VerfGH Saarland, 07.04.2014 - Lv 16/13
    Die Gefahr einer Wiederholung besteht nach der in Kraft getrete- nen Änderung des Kommunalwahlgesetzes nicht (vgl. BVerfG Beschl. v. 14. Februar 2012 - 2 BvE 3/11 - juris).
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